Willkommen beim Tennisclub Stierstadt e.V.

Mitglied werden!

 
Sehr geehrter Tennisfreund,
 
wir danken Dir für Dein Interesse an einer Mitgliedschaft in unserem Tennisclub. Hier siehst Du unsere aktuelle Beitragsordnung, Regelung zu Arbeitsstunden und Information zum SEPA Lastschrift Verfahren und findest unsere Vereinssatzung als PDF-Datei.
 
Wir bitten Dich, diese gut durchzulesen und solltest Du Fragen haben wende Dich gerne an den Vorstand.
 
Gerne kannst Du im Anschluss hier auf den Seiten den Online-Aufnahmeantrag ausfüllen und einreichen.

 


Beitragsordnung des Tennisclub Stierstad e.V.

 
Nachstehend unsere z. Z. gültigen Konditionen: 
  Jahresbeitrag(Reduzierter Jahresbeitrag*)
Einzelspieler/in € 200,00 (€ 100,00*)
Familienerstmitglied € 200,00 (€ 100,00*)
Familienzweitmitglied € 150,00 (€ 75,00 *)
Jugendliche/Studenten/Auszubildende € 75,00
Passive- bzw. Fördermitglieder € 75,00
  Investitionsbeitrag
Einzelspieler/in € 50,00
Familienerstmitglied € 50,00
Familienzweitmitglied € 25,00
Jugendliche/Studenten/Auszubildende -
Passive- bzw. Fördermitglieder -

*Reduzierter Jahresbeitrag im ersten Jahr: Bei Eintritt zu Beginn der aktuellen Saison bezahlen Sie für ein Jahr nur den halben Jahresbeitrag. Ab dem 2. Mitgliedsjahr wird dann der reguläre Jahresbeitrag fällig. Tritt ein Kind mit mindestens einem Elternteil in den Verein ein, ist das Kind im ersten Jahr beitragsfrei. Der Investitionsbeitrag und der Verzehrbon bleiben davon unberührt. 
 
Sommertraining für Jugendliche € 140,00/Saison – Wintertraining für Jugendliche € 330,00/Saison. Im Zuge der Clubhausbewirtschaftung zahlt jedes aktive Mitglied ab dem 18. Lebensjahr € 40.-- pro Jahr für einen Verzehrbon (zahlbar mit dem Jahresbeitrag), der bis zum Ende der Saison für Speisen und Getränke im Clubhaus verwendet werden kann.  
 
Der Jahresbeitrag ist satzungsgemäß zum 1.4. j. J. im Lastschrifteinzugsverfahren zu zahlen. 
 
Zusätzlich zum Beitrag hat jedes aktive, weibliche + männliche Mitglied ab 18 Jahren jährlich (im Zeitraum 01.01. bis 31.12.) für den Verein 5 Arbeitsstunden zu leisten, für nicht geleistete Arbeitsstunden werden dem Mitglied 15 €/pro Std. berechnet. Einzelheiten zu dieser Regelung finden Sie im Anhang. Der Beschluss über die Ableistung von Arbeitsstunden wird jährlich im Rahmen der Jahreshauptversammlung gefasst.  
 
Ihre Mitgliedschaft beginnt nach Freigabe Ihres Aufnahmeantrages sowie nach Zahlung der o.g. Beiträge und Gebühren. 
 
Es liegt danach für Sie in unserem Clubhaus eine Spielberechtigungskarte für die laufende Saison aus. Damit Sie das Clubgelände betreten können, benötigen Sie einen Schlüssel für das Eingangstor (Seitentor), den Sie bei unserem Clubwirt, gegen einen Pfandbetrag in Höhe von 5€) erhalten. 
 
Wir wünschen Ihnen in unserem Tennisclub alles Gute und würden es begrüßen, wenn Sie sich auch aktiv an unserem Clubleben beteiligen. 
  


Aktuelle Regelung zur Ableistung von Arbeitsstunden durch die Mitglieder: 

  • Jedes aktive, weibliche + männliche Mitglied ab 18 Jahren muss jährlich (im Zeitraum 01.01. bis 1.12.) 5 Arbeitsstunden leisten 

  • Alle aktiven Mitglieder (weibliche + männliche) über 65 Jahre (Stichtag: 01.01. eines jeden Kalenderjahres) sind von der Verpflichtung zur Leistung von Arbeitsstunden befreit. 

  • Für nicht geleistete Arbeitsstunden werden dem Mitglied 15 €/pro Std. berechnet. Die Abbuchung erfolgt jeweils zusammen mit der Beitragserhebung für das nächste Jahr. Dies gilt auch im Falle einer Kündigung der Mitgliedschaft. 

  • Die Übertragung von geleisteten Arbeitsstunden an Familienmitglieder ist zulässig und ist dem Vorstand zu melden. 

  • Arbeitsstunden können während des Arbeitseinsatzes (Platzaufbereitung) im Frühjahr bzw. Herbst sowie bei Sonderdiensten (in der Regel samstags von 09:00 – 14:00 Uhr) abgeleistet werden. Die Mitglieder werden über die entsprechenden Termine rechtzeitig informiert.

  • Arbeitsstunden können auch im Rahmen notwendiger Arbeiten an und um die Plätze, sowie dem Clubhaus sowie anderer Aktivitäten im Sinne des Vereines, die der Vorstand im Rahmen seines pflichtgemäßen Ermessens beschließt und bekannt macht, abgeleistet werden. Die Betreuung von Kinder- und Jugendmannschaften an Team-Tennis-Spieltagen qualifiziert ebenfalls als anrechenbare Arbeitsstunden. 

  • Arbeitsstunden können mit dem Vorstand individuell vereinbart werden. 

  • Die Mitglieder werden rechtzeitig via E-Mail über die Termine zur Ableistung von Arbeitsstunden informiert. Darüber hinaus können diese Termine auch der TCS-Website entnommen werden. 

  • Geleistete Arbeitsstunden werden vom Vorstand am Ende des Arbeitseinsatzes vermerkt. Die Mitglieder haben dafür Sorge zu tragen, dass die Mitteilung an den Vorstand am Tag des Arbeitseinsatzes erfolgt. Betreuungszeiten für Kinder- und Jugendmannschaften werden von den Betreuern an den Jugendwart gemeldet